Wertgutachten und Unternehmensbewertungen

Wir ermitteln den Marktwert Ihres Unternehmens

Gutachten für Unternehmen aller Branchen und Größen

Was benötigen wir für ein umfassendes Wertgutachten?

  • Vollständig ausgefüllter Fragenbogen für die Bewertung
  • Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Geschäftsjahre
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) der letzten 3 Geschäftsjahre
  • Mitarbeiterübersicht (Alter, Qualifikation, Arbeitszeit, Gehalt)
  • Inventaraufstellung / Abschreibungsliste
  • Anonymisierte Aufstellung der Kundenstruktur
  • Übersicht über alle Dauerschuldverhältnisse
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Sie erhalten ein schriftliches Angbeot auf Basis Ihrer Eckdaten sowie einen ausführlichen Fragebogen nebst Checkliste

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4- 5 Wochen Ihr Wertgutachten und klären während dieser Zeit alle offenen Fragen mit Ihnen

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Sie ein schriftliches Gutachten zwischen 20 und 40 Seiten sowie eine ausführliche Erläuterung

Jochen Muth Unternehmensvermittlung GmbH

Jochen Muth Unternehmensvermittlung

Ihr Partner für Kanzlei- und Praxisbewertungen

Dipl.-Kaufmann (FH) Jochen Muth Ein geeigneter Ansprechpartner für die Ermittlung von Unternehmenswerten sowie Praxis- und Kanzleiwerten ist die JOCHEN MUTH Unternehmensvermittlung GmbH mit Sitz in Fulda. Das seit 1997 als Unternehmens- bzw. Praxis- / Kanzleivermittler tätige Spezialunternehmen verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Betreuung von Unternehmens- bzw. Praxis- / Kanzleitransaktionen und der Bewertung von Unternehmen, Praxen und Kanzleien.Darüber hinaus bietet die JOCHEN MUTH Unternehmensvermittlung GmbH ein umfangreiches Angebot an Beratungsdienstleistungen, das unter anderem die Optimierung des Verkaufsobjekts im Vorfeld einer Unternehmens-, Praxis- oder Kanzleitransaktion hinsichtlich des beim Verkauf erzielbaren Verkaufspreises, die Betreuung einzelner Verhandlungsparteien bei Vertragsverhandlungen sowie die Begleitung von Unternehmens- bzw. Praxis-/Kanzleikäufern bei Kreditverhandlungen mit Banken umfasst. Als Betreiber des Internetportals „mandatsvermittlung.de“ ermöglicht die JOCHEN MUTH Unternehmensvermittlung GmbH zudem Steuerberatern den Zugang zu einzelnen Steuerberatungsmandaten. Hiermit hat sich nach Einschätzung des Unternehmensgründers, Dipl.-Kfm. Jochen Muth, die JOCHEN MUTH Unternehmensvermittlung GmbH ein entscheidendes Alleinstellungsmerkmal erarbeitet, das sie von ihren Wettbewerbern unterscheidet.

Unternehmensverkäufer und potentielle Unternehmenskäufer lassen sinnvollerweise den Unternehmenswert eines Kaufobjekts mittels einer professionellen Bewertung bestimmen

Bei der Bewertung eines Unternehmens nutzen erfahrene Gutachter vorzugsweise ertragswertorientierte Verfahren zu Ermittlung des Unternehmenswerts

Es existiert eine Vielzahl von Anlässen, die eine Bewertung eines Unternehmens notwendig machen oder zumindest sinnvoll erscheinen lassen. So bietet es sich an, im Vorfeld des Verkaufs einer ganzen Unternehmung, eines (Teil-)Betriebes oder einer Unternehmensbeteiligung den Unternehmenswert mittels eines Bewertungsgutachtens ermitteln zu lassen. Der Verkäufer erhält hierdurch einen Anhaltspunkt hinsichtlich des möglichen Angebotspreises und kann im Rahmen von Kaufpreisverhandlungen mit dem Bewertungsgutachten seine Verhandlungsposition untermauern. Aber auch für einen potentiellen Unternehmenskäufer kann es sinnvoll sein, das Kaufobjekt bewerten zu lassen, da er hierdurch verhindern kann, vom Verkäufer übervorteilt zu werden und einen überhöhten Kaufpreis zu tragen. Weitere typische Anlässe für eine Unternehmenswertermittlung sind die Aufnahme oder der Austritt eines Gesellschafters, eine Unternehmensverschmelzung, eine Unternehmensfinanzierung, die Abfindungsermittlung bei Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen oder bilanzrechtliche Vorgaben.

Um den Unternehmenswert sachgerecht ermitteln zu können, bedarf es der erforderlichen Sachkenntnis. Für den Bewertenden besteht dabei die besondere Herausforderung darin, dass es nicht „den einen“ Unternehmenswert gibt, der einem Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt von jedem Gutachter in gleicher Höhe beigemessen wird. Vielmehr wird die Höhe des Unternehmenswerts dadurch beeinflusst, aus welcher Funktion heraus der Gutachter den Unternehmenswert eines Bewertungsobjekts ermittelt. Stellt der Bewerter den Unternehmenswerts als neutraler Gutachter fest, dann hat er anhand einer nachvollziehbaren Bewertungsmethodik vorzugehen und individuellen Wertvorstellungen von Unternehmensverkäufern und Unternehmenskäufern unberücksichtigt zu lassen. Kommt dem Bewerter dagegen die Funktion eines Schiedsgutachters zu, dann hat er nicht nur einen neutralen Unternehmenswert zu ermitteln. Er hat in diesem Fall vielmehr auch bei der Wertfeststellung auf einen Interessensausgleich zwischen den Parteien zu achten und dabei einen für alle Beteiligten fairen Einigungspreis zu bestimmen.

Beauftragen Sie ein individuelles Wertgutachten

Anders verhält es sich dagegen, wenn der Unternehmenswert vom Gutachter im Auftrag eines Unternehmensverkäufers oder Unternehmenskäufers ermittelt wird, um dessen Verhandlungsposition im Rahmen eines Unternehmensverkaufsgespräches zu untermauern. In diesem Fall erstellt der Gutachter ein subjektiv parteiisches Gutachten, bei dem er die ihm zur Verfügung stehenden Bewertungsspielräume zugunsten seines Auftraggebers auslegt. Betreffen kann dies sowohl das vom Gutachter gewählte Bewertungsverfahren, als auch die Aufbereitung der unternehmenswertbestimmenden Faktoren.

Wenn sowohl der Unternehmensverkäufer als auch der potentielle Unternehmenskäufer ein eigenes subjektiv parteiisches Unternehmenswertgutachten erstellen lassen, dann bilden in der Regel die in den Unternehmenswertgutachten ermittelten Unternehmenswerte die in den Verhandlungen relevanten Preisober- und Preisuntergrenzen.

Um sicherzustellen, dass der Gutachter bei der Ermittlung des Unternehmenswerts lediglich vorhandene Bewertungsspielräume nutzt und den Berechnungen keine unrealistischen Zahlen zugrunde legt, ist es wichtig, auf eine professionelle Arbeitsweise des Gutachters zu achten. Bei der Bewertung insbesondere deutscher Unternehmen kann eine professionelle Arbeitsweise dann als gegeben angesehen werden, wenn sich der Gutachter bei der Erstellung des Unternehmenswertgutachtens an die „Grundsätze zur Durchführungen von Unternehmensbewertung“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer (kurz: IDW) hält. In diesem für deutsche Wirtschaftsprüfer verbindlichen Regelwerk ist detailliert beschrieben, welche Bewertungsverfahren bei der Ermittlung von Unternehmenswerten zweckmäßig sind und wie im Einzelnen zur Wertermittlung vorzugehen ist. Bei Einhaltung dieser Vorgaben wird eine professionelle Arbeit des Gutachters sichergestellt.

Damit ein sachgerechter Unternehmenswert ermittelt werden kann, ist es entscheidend, dass der Gutachter ein für die Ermittlung des Unternehmenswerts geeignetes Bewertungsverfahren einsetzt. Dank ihrer finanzwirtschaftlichen Fundierung und weil deutsche Wirtschaftsprüfer diese Verfahren bei der Erstellung objektiver Unternehmenswertgutachten in der Regel einzusetzen haben, sind für die Bewertung gewerblicher Unternehmen solche Bewertungsverfahren allgemein akzeptiert, die den Unternehmenswert ausgehend von den zukünftig von einem Unternehmen erzielbaren Einzahlungsüberschüsse berechnen (sog. „Ertragswert“). Einsetzbar sind hierbei das Ertragswertverfahren und das Discounted Cash flow-Verfahren, die bei der Zugrundelegung identischer Annahmen auch zu identischen Unternehmenswerten führen.

Um einen mit dem Ertragswertverfahren und dem Discounted Cash flow-Verfahren ermittelten Unternehmenswert auf Plausibilität zu prüfen, sehen die Bewertungsgrundsätze des IDW vor, dass eine Kontrollrechnung mit einem weniger genauen Verfahren durchgeführt werden kann. Hierzu eignet sich insbesondere das Multiplikatorverfahren, bei dem ein branchenspezifischer Multiplikator (Vervielfältiger) auf eine Bezugsgröße, in der Regel auf den Netto-Umsatz oder eine Ertragsüberschussgröße (insb. EBIT oder EBITDA), angewendet wird.

In der Bewertungspraxis hat sich darüber hinaus gezeigt, dass für kleine Unternehmen und auch für Freiberuflerpraxen und -kanzleien das Multiplikatorverfahren das vorzugswürdige Bewertungsverfahren sein kann, da der Einsatz eines ertragswertorientierten Verfahrens in diesen Fällen zu deutlich überhöhten Unternehmenswerten führt. Dies liegt darin begründet, dass bei diesen Unternehmenstypen deren geschäftlicher Erfolg in der Regel in starkem Maße von der Person des Unternehmens- bzw. Praxis-/Kanzleiinhabers abhängt und das Ausscheiden des Inhabers aus dem Unternehmen bzw. der Praxis/Kanzlei einen starken Effekt auf den Unternehmenswert haben kann.